Batteriegesetz
- Rücknahme von Batterien gemäß Batteriegesetz (BattG): Jeder Verbraucher ist nach dem deutschen Batteriegesetz gesetzlich zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien bzw. Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten. Da auch bei Produkten aus unserem Sortiment Batterien enthalten, bzw. im Lieferumfang befindlich sein können, weisen wir Sie auf folgendes hin:
- Verbrauchte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Alte Batterien und Akkus können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde und überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden. Falls Sie Batterien und Akkus bei uns erworben haben, können Sie diese auch zu uns einsenden. Bitte achten Sie hierbei auf eine ausreichende Frankierung.
- Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind mit folgenden Symbolen gekennzeichnet:
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Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
Entsorgung von Geräten
- Informationen über die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG).
- Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen und kostenlos zurücknehmen. Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass derartige Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind.